Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 14.12.2005

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   OLG Brandenburg, 19.08.2009 - 4 U 167/99 (1)   

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OLG Brandenburg, 19.08.2009 - 4 U 167/99 (1) (https://dejure.org/2009,3798)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.08.2009 - 4 U 167/99 (1) (https://dejure.org/2009,3798)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. August 2009 - 4 U 167/99 (1) (https://dejure.org/2009,3798)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswirkungen eines Vergleichs durch den eine Klage auf Auszahlung eines Gewährleistungseinbehalts und eine Widerklage auf Schadensersatz wegen Mängelbeseitigung der Gestalt erledigt werden, dass vom Auftraggeber noch ein Betrag zu zahlen ist

  • Judicialis

    BGB a.F. § 635; ; BGB a.F. § 291; ; BGB a.F. § 288; ; BGB § 242; ; BGB § 422 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 422 Abs. 1 Satz 2; ; HOAI § 22; ; HOAI § 22 Abs. 2; ; VOB/B § 13 Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 779; BGB § 387
    Rechtswirkungen eines Vergleichs durch den eine Klage auf Auszahlung eines Gewährleistungseinbehalts und eine Widerklage auf Schadensersatz wegen Mängelbeseitigung der Gestalt erledigt werden, dass vom Auftraggeber noch ein Betrag zu zahlen ist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mangelhafte Bauüberwachung bzgl. Wärmedämmarbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Wirkung hat Vergleich zwischen Bauherr und Bauunternehmer in Bezug auf den mithaftenden Bauüberwacher? (IBR 2010, 403)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (36)

  • BGH, 21.03.2000 - IX ZR 39/99

    Wirkung eines Prozeßvergleichs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.08.2009 - 4 U 167/99
    Unabhängig davon sei - insofern verweist der Kläger auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. März 2000 (IX ZR 39/99) und die Kommentierung von Prof. Dr. Kniffka zu § 634 BGB (ibr-online, Ziffer 7.6.2.2.4.3.3.) - davon auszugehen, dass mit diesem Vergleich eine gemäß § 422 Abs. 1 Satz 2 BGB auch zu seinen Gunsten wirkende Aufrechnung mit den Mängelansprüchen stattgefunden habe.

    (5) Der Senat hält auch angesichts der Ausführungen des Widerbeklagtenvertreters im Schriftsatz vom 1. August 2008 (dort S. 3 f., Bl. 1811 f. d.A.) an seiner Rechtsauffassung aus dem Beschluss vom 17. Juni 2008 fest, wonach der Widerbeklagte die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. März 2000 - IX ZR 39/99 - nicht für sich fruchtbar machen kann.

    Im Zweifel hat der Erlass nur Einzelwirkung (BGH, Urteil vom 21. März 2000 - IX ZR 39/99 -).

  • BGH, 05.11.1992 - VII ZR 52/91

    Treuwidriges Verhalten bei Nachforderung zur Schlußrechnung eines Architekten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.08.2009 - 4 U 167/99
    Nach der seit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 5. November 1992 (VII ZR 52/91 und VII ZR 50/92) gefestigten Rechtsprechung kann die Nachforderung eines Architekten nach erteilter Schlussrechnung im Einzelfall gegen Treu und Glauben verstoßen.

    Aus dieser Erklärung, die erhebliches Gewicht hat, ergibt sich für den Auftraggeber häufig, aber nicht stets, ein entsprechender Vertrauenstatbestand (BGH, Urteil vom 5. November 1992 - VII ZR 52/91 -).

  • BGH, 05.11.1992 - VII ZR 50/92

    Schutzwürdiges Vertrauen des Auftraggebers in die Richtigkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.08.2009 - 4 U 167/99
    Nach der seit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 5. November 1992 (VII ZR 52/91 und VII ZR 50/92) gefestigten Rechtsprechung kann die Nachforderung eines Architekten nach erteilter Schlussrechnung im Einzelfall gegen Treu und Glauben verstoßen.

    Dies ergibt sich jedoch noch nicht aus der Schlussrechnung allein, setzt vielmehr eine umfassende Abwägung der beiderseitigen Interessen voraus (BGH, Urteil vom 5. November 1992 - VII ZR 50/92 -).

  • KG, 11.11.1999 - 4 U 5624/98

    Überwachung von Dämmarbeiten durch einen Architekten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.08.2009 - 4 U 167/99
    Gleiches hat bei Arbeiten an der Wärmedämmung des Daches zu gelten (KG Berlin NJW-RR 2000, 756).

    Selbst wenn man der von Richter am Bundesgerichtshof i.R. Prof. Quack in IBR 2000, S. 510, vertretenen Auffassung folgen sollte, dass Dachdämmungsarbeiten nicht zu den schwierigen Gewerken gehören, ist dennoch vorliegend von einer gesteigerten Überwachungspflicht auszugehen.

  • BGH, 26.07.2007 - VII ZR 5/06

    Inanspruchnahme eines Architekten wegen Bauleitungsfehlern bei gleichzeitiger

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.08.2009 - 4 U 167/99
    Nach Zulassung der Revision hat der Bundesgerichtshof das Senatsurteil mit Urteil vom 27. Juli 2007 (VII ZR 5/06) insoweit aufgehoben, als die Widerklage abgewiesen und die Berufung insoweit zurückgewiesen worden ist.

    Da es sich um einen den Schadensersatzanspruch ausschließenden, einer Erfüllung gleichstehenden Gesichtspunkt handelt (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juli 2007 - VII ZR 5/06; siehe auch Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 9. Teil C IV Überschrift zu 4.) trägt der widerbeklagte bauaufsichtführende Architekt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Widerklägerin einbehaltener Werklohn als "freier" Betrag zur Abgeltung des hier geltend gemachten Schadens zur Verfügung steht.

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.08.2009 - 4 U 167/99
    Nachdem der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 29. Januar 2001 - II ZR 331/00 - klargestellt hat, dass das Verhältnis zwischen Gesellschafts- und Gesellschafterhaftung bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts der Rechtslage in den Fällen akzessorischer Gesellschafterhaftung gemäß den §§ 128 f. HGB bei der OHG entspricht, kommt hier eine (analoge) Anwendung des § 129 Abs. 3 HGB in Betracht.
  • BGH, 23.06.2005 - VII ZR 197/03

    Aufrechenbarkeit gegenseitiger Ansprüche aus einem Werkvertrag; Aufrechnung mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.08.2009 - 4 U 167/99
    Diese Rechtsansicht, die bei den zitierten Gerichtsentscheidungen im Hinblick auf bestehende Aufrechnungsverbote, aber auch für den Streitwert, die Revisionsfähigkeit sowie die Zulässigkeit von Vorbehalts- oder Teilurteilen Bedeutung erlangte, hat der Bundesgerichtshof erst mit seinem Urteil vom 23. Juni 2005 - VII ZR 197/03 - ausdrücklich aufgegeben und nunmehr die Auffassung vertreten, der Vergütungsanspruch des Werkunternehmers und die Schadensersatzforderung des Auftraggebers seien selbständige Forderungen, die sich aufrechenbar gegenüber stehen und den vertraglichen oder gesetzlichen Regelungen zur Aufrechnung unterliegen.
  • BGH, 10.02.1994 - VII ZR 20/93

    Pflichten des mit der Objektüberwachung betrauten Architekten; Beginn der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.08.2009 - 4 U 167/99
    Schließlich hatten der Kläger und seine Mitarbeiter der Ausführung der Wärmedämmarbeiten auch deshalb besondere Aufmerksamkeit zu widmen, weil sich nach ihrem eigenen Sachvortrag im Verlauf der Bauausführung Anhaltspunkte für - gravierende - Mängel ergeben hatten (vgl. BGH a.a.O.; Urteil vom 10. Februar 1994 - VII ZR 20/93 -).
  • BGH, 23.10.2008 - VII ZR 105/07

    Bindung des Architekten an die Schlussrechnung; Unzumutbarkeit einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.08.2009 - 4 U 167/99
    Auch an eine Schlussrechnung, mit der ein Architekt die Mindestsätze unterschreitet, ist er gebunden, wenn der Auftraggeber auf eine abschließende Berechnung des Honorars vertrauen durfte und er sich im berechtigten Vertrauen auf die Endgültigkeit der Schlussrechnung in schutzwürdiger Weise so eingerichtet hat, dass ihm eine Nachforderung nicht mehr zugemutet werden kann (st. Rspr. des BGH, zuletzt Urteil vom 23. Oktober 2008 - VII ZR 105/07 -).
  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 362/99

    Sorgfaltspflichten des Architekten bei Vergabe von Arbeiten durch den Bauherrn

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.08.2009 - 4 U 167/99
    Die Aufsicht durch den Architekten selbst oder zuverlässige Mitarbeiter ist hingegen stets erforderlich, wenn es sich um wichtige Bauvorgänge handelt, welche für die Erreichung der Bauaufgabe von wesentlicher Bedeutung sind; gleichermaßen ist der Architekt zu erhöhter Aufmerksamkeit und zu einer intensiveren Bauaufsicht bei kritischen Baumaßnahmen verpflichtet, die erfahrungsgemäß ein höheres Mängelrisiko aufweisen (BGH, Urteil vom 9. November 2000 - VII ZR 362/99).
  • BGH, 06.10.2004 - XII ZR 323/01

    Wirksamkeit der durch einen Miterben mit einer in den Nachlass fallenden

  • BGH, 09.05.1996 - VII ZR 181/93

    Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen einen Architekten wegen fehlerhafter

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2008 - 5 U 68/07

    Prüffähigkeit der Honorarschlussrechnung des Architekten; Bindung des Architekten

  • BGH, 10.11.1977 - VII ZR 321/75

    Pflichtenstellung des die örtliche Bauaufsicht führenden Architekten

  • OLG München, 25.09.1987 - 7 W 2791/87

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine gemischte Kostenentscheidung;

  • BGH, 24.10.1962 - V ZR 1/61

    Gesamtschuldnerische Haftung der testamentarischen Erben gegenüber einem aus

  • BGH, 10.11.1988 - VII ZR 137/87

    Verpflichtung zur Ausweisung der Umsatzsteuer

  • OLG Düsseldorf, 28.12.2006 - 21 U 41/06

    Bestandsaufnahme als Besondere Leistung; beschränkte Bindungswirkung eines

  • BGH, 06.07.2000 - VII ZR 160/99

    Prüfbarkeit der Schlußrechnung

  • OLG Saarbrücken, 20.12.2005 - 4 U 473/04

    Zur Bindung des Architekten an die Honorarschlussrechnung

  • OLG Dresden, 15.09.2004 - 18 U 181/04

    Auswirkung eines Vergleichs auf mithaftende Gesamtschuldner

  • BGH, 11.03.1999 - VII ZR 465/97

    Berücksichtigung und Gewichtung des Mitverschuldens des Auftraggebers bei

  • OLG Hamm, 05.06.1997 - 2 U 123/96

    Allgemeines Vertragsrecht - Ausgleichsanspruch zwischen Gesamtschuldnern

  • BGH, 21.04.1960 - VII ZR 97/59

    Verjährung der Ansprüche aus dem Architektenvertrag

  • OLG Hamm, 29.08.1997 - 11 U 48/97
  • OLG München, 07.08.2007 - 13 U 2062/07

    Bindungswirkung der Honorarschlussrechnung

  • OLG Hamm, 12.04.1988 - 26 U 126/87
  • BGH, 05.04.2001 - VII ZR 161/00

    Teilabnahme im Architektenvertrag

  • BGH, 19.01.1978 - VII ZR 175/75

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen schuldhafter Verletzung der

  • OLG Braunschweig, 29.01.2004 - 8 U 173/99

    Werkmangel (Beschädigung an einem Regenwassertank); Beweisvereitelung; Umfang des

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2002 - 5 U 61/01

    Anspruch auf Werklohn aus Pauschalvertrag

  • OLG Hamm, 25.09.2003 - 21 U 8/03

    Erfolgshaftung bei Vereinbarung bestimmter Ausführungsart?

  • OLG Dresden, 26.06.2003 - 19 U 2278/02

    Aufrechnung oder Saldierung der Ansprüche des Werkunternehmers und des Bestellers

  • OLG Oldenburg, 25.02.2003 - 2 U 232/02

    Vorbehaltsurteil bei konnexen Gegenforderungen nach § 302 Zivilprozessordnung

  • OLG Köln, 17.12.2002 - 3 U 141/00

    Verrechnung statt Aufrechnung bei Geltendmachung von Gegenansprüchen auf

  • OLG Naumburg, 23.03.2005 - 6 U 155/00

    Fehlende Architekteneigenschaft des Bauingenieurs

  • OLG Brandenburg, 25.01.2012 - 4 U 112/08

    Architekten- und Ingenieurvertrag: Anwendbarkeit deutschen Rechts auf Verträge

    Der Architekt übernimmt die Verpflichtung, das Bauwerk frei von Mängeln entstehen zu lassen, und dazu das ihm Zumutbare beizutragen (Senat, Urteil vom 19.08.2009, 4 U 167/99; Rz. 83).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 14.12.2005 - 4 U 167/99   

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https://dejure.org/2005,3995
OLG Brandenburg, 14.12.2005 - 4 U 167/99 (https://dejure.org/2005,3995)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.12.2005 - 4 U 167/99 (https://dejure.org/2005,3995)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - 4 U 167/99 (https://dejure.org/2005,3995)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Erlöschen eines Anspruches durch Aufrechnung mit Gegenforderungen; Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch wegen eines Planungsfehlers des Architekten; Berücksichtigung von Pauschalen für die Bauwesenversicherung und Baunebenkosten bei Ermittlung der ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    Brandenb. BauO § 16; ; Brandenb. BauO § 16 Satz 1; ; BGB § 249 ... Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 254; ; BGB § 278; ; BGB § 282 a.F.; ; BGB § 398; ; BGB § 634 a.F.; ; BGB § 635 a.F.; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alt.; ; HOAI § 103 Abs. 6; ; HOAI § 10 Abs. 2 a.F.; ; HOAI § 15 Abs. 1; ; HOAI § 10 Abs. 5 Ziffer 12; ; HOAI § 16; ; EGBGB Art. 229 § 5; ; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 1; ; ZPO § 141; ; ZPO § 296 a; ; ZPO § 156; ; ZPO § 530 Abs. 1 a.F.; ; UStG § 4 Nr. 12 a

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Architektenhonorar für nicht ausgeführte Arbeiten, geltend gemacht durch das Mitglied einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Erlöschen der Ansprüche durch Aufrechnung - Widerklage wegen ungenügender Bauaufsicht

  • ibr-online

    Fehlerhafte Planung und Objektüberwachung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (6)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ausführung der Wärmedämmung des Daches ist wichtiger Bauvorgang, der zu beaufsichtigen ist

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bauwesenversicherung, Baunebenkosten, Mängelbeseitigungskosten = anrechenbare Kosten?

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatzanspruch des Bauherrn trotz eigenmächtiger Überzahlung?

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Schadensersatzanspruch gegen den Architekten bei eigenmächtiger Überzahlung? (IBR 2006, 281)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlerhafte Planung und Ausführung: Entlastet die Kenntnis des Bauherrn den Architekten? (IBR 2006, 279)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Gehören Kosten für Bauwesenversicherung und Baunebenkosten zu den anrechenbaren Kosten? (IBR 2006, 401)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.05.1996 - VII ZR 181/93

    Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen einen Architekten wegen fehlerhafter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.12.2005 - 4 U 167/99
    Das kann in der Regel nur angenommen werden, wenn der Architekt den Bauherrn aufgeklärt und belehrt hatte (BGH NJW 1996, 2370, 2371).

    Nur wenn endgültig feststeht, dass der bauausführende Unternehmer wegen des konkreten Mangels keinen (weiteren) Werklohn mehr erhält, fehlt es an einem Schaden des Bauherrn und dieser kann den Architekten, der fehlerhaft geplant hat, nicht auf Schadensersatz in Anspruch nehmen (BGH 18 NJW 1996, 2370, 2371).

    Hintergrund dieser Überlegung ist, dass der Bauherr, wenn endgültig feststeht, dass er dem Unternehmer wegen eines Mangels keinen Werklohn mehr entrichten muß, keinen Schaden hat und den Architekten, der mangelhaft geplant oder überwacht hat, nicht mehr auf Schadensersatz in Anspruch nehmen kann (vgl. BGH NJW 1996, 2370, 2371).

  • BGH, 27.03.2003 - VII ZR 443/01

    Umfang des Schadensersatzanspruchs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.12.2005 - 4 U 167/99
    Das mit dieser Beurteilung verbundene Risiko trägt der Unternehmer (BGH NJW-RR 2003, 1021, 1022; BauR 1991, 329).
  • BGH, 31.01.1991 - VII ZR 63/90

    Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.12.2005 - 4 U 167/99
    Das mit dieser Beurteilung verbundene Risiko trägt der Unternehmer (BGH NJW-RR 2003, 1021, 1022; BauR 1991, 329).
  • BGH, 06.04.2004 - X ZR 132/02

    Aufrechnung mit einer Gegenforderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.12.2005 - 4 U 167/99
    Maßgeblich für die nach objektiven Kriterien zu beurteilende Sachdienlichkeit ist der Gedanke der Prozeßwirtschaftlichkeit, für den es entscheidend darauf ankommt, ob und inwieweit die Zulassung der Widerklage zu einer sachgemäßen und endgültigen Erledigung des Streits zwischen den Parteien führt, der den Gegenstand des anhängigen Verfahrens bildet und einem andernfalls zu erwartenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt (BGH Urteil vom 6. April 2004 - X ZR 132/02).
  • BGH, 15.06.1978 - VII ZR 15/78

    Schadensminderungspflicht des Bauherrn

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.12.2005 - 4 U 167/99
    (1) Lediglich in besonderen Fällen kann der planende Architekt berechtigt sein, selbst dafür zu sorgen, dass der Baumangel beseitigt wird, und der Bauherr, der ihm hierzu keine Gelegenheit gibt, verstößt gegen die Schadensminderungspflicht (vgl. BGH NJW 1978, 1853); zu den Voraussetzungen für einen solchen Ausnahmefall ist nichts dargetan.
  • BGH, 12.10.1989 - VII ZR 140/88

    Schadensersatzanspruch des Generalunternehmers gegen Subunternehmer: Anrechnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.12.2005 - 4 U 167/99
    Kann der Besteller aber die Mehrkosten, die auch bei vertragsgemäßer Herstellung des Werkes entstanden wären, auf einen Dritten abwälzen, muß eine Anrechnung unterbleiben (BGH BauR 1990, 84, 85).
  • KG, 11.11.1999 - 4 U 5624/98

    Überwachung von Dämmarbeiten durch einen Architekten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.12.2005 - 4 U 167/99
    Gleiches hat bei Arbeiten an der Wärmedämmung des Daches zu gelten (KG Berlin NJW-RR 2000, 756).
  • BGH, 21.04.1960 - VII ZR 97/59

    Verjährung der Ansprüche aus dem Architektenvertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.12.2005 - 4 U 167/99
    Der Architekt übernimmt die Verpflichtung, das Bauwerk frei von Mängeln entstehen zu lassen, und dazu das ihm Zumutbare beizutragen (BGH NJW 1960, 1198 ).
  • BGH, 22.07.2004 - VII ZR 275/03

    Umfang des Schadensersatzes bei Veräußerung des Werks

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.12.2005 - 4 U 167/99
    cc) (1) Der Schadensersatzanspruch ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt Urteil vom 22. Juli 2004 - VII ZR 275/03), der sich der Senat anschließt, auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Beklagte sämtliche Wohnungen, die mit den fehlerhaft geplanten Balkonen versehen waren, veräußert hat.
  • OLG Nürnberg, 20.06.2012 - 6 U 1643/09

    Ausführung eines Wärmedämm-Verbundsystems muss besonders überwacht werden!

    Nur dann ließ sich mit einiger Zuverlässigkeit ausschließen, dass - wie es der Zeuge im Nachhinein vermutet - in der kurzen Zeit seiner Anwesenheit sorgfältig gearbeitet wurde und nach seinem Verlassen der Baustelle wieder Schlendrian einzog (vgl. zur Erforderlichkeit von Stichproben OLG Brandenburg, Urteile v. 14.12.2005 - 4 U 167/99, Rn. 144; v. 02.08.2006 - 4 U 124/99, Rn. 191; v. 19.08.2009 - 4 U 167/99, Rn. 98, 108; und vom 01.02.2007 - 12 U 138/06 NZBau 2007, 723, Rn. 3; OLG Frankfurt, Urt. v. 23.08.2006 - 23 U 138/01, Rn. 21; OLG München, NJW 2011, 3375, Rn. 75).
  • KG, 25.09.2020 - 21 U 139/14

    Architektenhaftung: Einhalten des Mindeststandards der anerkannten Regeln der

    aa) Eine entgegen den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplante Bauweise stellt insoweit jedenfalls dann einen Mangel des Architektenwerks dar, wenn der Architekt den Bauherren nicht ausdrücklich und nachhaltig über die Abweichung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik und Art und Umfang möglicher Folgen aufgeklärt und belehrt hat (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 14. Dezember 2005 - 4 U 167/99 -, juris).
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